Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
der Firma Günther Weinz GmbH

Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unserer Firma sind Gegenstand dieses Vertrages und der künftigen Geschäftsbeziehung.


1. AUFTRAGSERTEILUNG

1.1 Mit der Auftragserteilung an uns, gleichgültig, in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Käufer unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an.
Das gilt auch beim Verkauf ab Reiselager.
1.2 Einkaufs- und/oder Zahlungsbedingungen des Käufers gelten nur für uns, wenn wir sie schriftlich anerkennen.


2. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

2.1 Die von uns angegebenen Preise gelten ab Kirschweiler und nur für den einzelnen Auftrag. Nachbestellungen gelten als neue Aufträge.
2.2 Sollten bis zur Ausführung des Auftrags Lohn-, Material- oder sonstige Kostenerhöhungen eintreten behalten wir uns vor, die Preise entsprechend anzupassen
2.3 Unsere Rechnungen sind, soweit keine andere Vereinbarung getroffen ist, innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 3% Skonto oder in 60 Tagen rein netto Kasse zahlbar. Skontoabzüge über Termin
können nicht anerkannt werden.
2.4 Der Käufer ist bei Überschreitung des Zahlungsziels verpflichtet, den Kaufpreis zu den banküblichen Debetzinsen zu verzinsen. Dasselbe gilt im Falle verspäteter Akzepteinreichung.
2.5 Sämtliche durch verspätete Zahlung verursachten Kosten, wie Mahnspesen, Inkassogebühren und dergl. gehen zu Lasten des Käufers.
2.6 Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber unter Berechnung der Diskontspesen und sonstiger Wechselkosten angenommen.
2.7 Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir nach unserer Wahl zum Rücktritt vom Vertrage oder zur Forderung von Schadensersatz berechtigt.


3. LIEFERUNG

3.1 Die Ware ist auf dem Wege zum Käufer und auch im Falle einer etwaigen Rücksendung, die nicht auf eine berechtigte Reklamation zurückzuführen ist, auf Kosten des Käufers, der im Falle der Rücksendung
adie gleiche Versendungsform zu wählen hat, wie diese bei der Zusendung gewählt worden war. Für die etw. Rücksendung hat der Käufer für eine ausreichende Versicherung zu sorgen.
3.2 Wir behalten uns vor, die Versicherungskosten zu berechnen.
3.3 Im Falle höherer Gewalt, nicht zu vertretender Betriebsstörungen, Aussperrung und Verzögerung von Materialanlieferung verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn wir in Verzug kommen und eine Nachfrist von 6 Wochen ungenützt verstreichen lassen. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs sind ausgeschlossen.
3.4 Wir sind berechtigt Teillieferungen auszuführen, wobei jede Teillieferung rechtlich als selbstständiger Vertrag gilt.
3.5 Alle Waren und Edelsteine, die uns zur Ver- oder Bearbeitung überlassen werden, können selbst bei größtmöglicher Sorgfalt zu Schaden kommen. Für diese Schäden übernehmen wir keine Haftung.
3.6 Der natürlichen Seltenheit der Edelsteine muss Rechnung getragen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung, bedingt durch die natürliche Seltenheit der Edelsteine, eine Unmöglichkeit der Lieferung
herausstellen, können wir einseitig vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne dass wir schadensersatzpflichtig werden.


4. AUSWAHL

4.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Auswahlgeschäfte vorbehaltlich der in diesem Abschnitt enthaltenen Sonderregelungen.
4.2 Dem Kunden auf dessen Wunsch zur Auswahl überlassene Ware gelten als endgültig käuflich übernommen, wenn wir sie nicht binnen der beigefügten Auswahlnota angegebenen Fristen, die höchstens
8 Wochen betragen darf, die Ware zurückerhalten.
4.3 Mit der Übergabe der Auswahlware an den Kunden geht alle Gefahr, insbesondere die des unverschuldeten Untergangs und Abhandenkommens, auf den Kunden über.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, unsere Auswahlware ausreichend gegen Raub, Einbruchdiebstahl, räuberische Erpressung Feuer und Wasserschäden zu versichern und tritt unwiderruflich seine Ansprüche gegenüber der Versicherung aus künftigen Schadensfällen im Voraus sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
4.5 Bei Rücksendung von Auswahlen trägt der Kunde die Gefahr des unverschuldeten Untergangs und der unverschuldeten Beschädigung.


5. MÄNGELRÜGE, GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

5.1 Erkennbare Mängel sind vom Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Wareneingang am Bestimmungsort schriftlich uns gegenüber zu erheben.
5.2 Bei berechtigten Mängelrügen sind wir dem Kunden gegenüber nur –nach unserer Wahl- zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Bei fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung
kann der Kunde Minderung oder nach seiner Wahl Wandelung begehren.
5.3 Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Mangelschäden und/ oder Mangelfolgeschäden sind ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind auch Ansprüche aus außervertraglicher
Haftung und wegen Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Nebenpflichten. – Vorstehende Haftungsfreizeichnung greift nicht an.
5.31 wenn der von uns gelieferte Ware zugesicherte Eigenschaften fehlen. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, kommen wir aber nur auf, wenn die Zusicherung den
Kunden gerade gegen einen Mangelfolgeschaden dieser Art absichern sollte.


6. EIGENTUMSVORBEHALT

6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer Geschäftsverbindung herrührender – auch künftiger- Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks unser Eigentum. Die gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte von uns erbrachte Warenlieferungen beglichen ist.
6.2 Bei Saldoziehung gilt unser nach vorstehender Bestimmung ausbedungenes Vorbehaltseigentum als Sicherung für unsere Forderung aus dem Saldo.
6.3 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.
6.4 Zugriffen Dritter (z.B. Pfändungen oder Beschlagnahme) auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder auf die an uns abgetretenen Forderungen hat der Kunde unverzüglich unter Hinweis auf
unsere Rechte zu widersprechen. Ferner hat er uns sofort von diesen Zugriffen schriftlich unter Überlassung der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen (Anschrift des Pfändungsprotokolls) zu
unterrichten. Eine diesbezügliche Unterlassung macht den Käufer uns gegenüber schadenersatzpflichtig.
6.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen jeden Verlust oder Beschädigung (z.B. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung,
Feuer und Wasserschaden) zu versichern. Der Kunde tritt alle sich hieraus ergebenen Versicherungsansprüche hinsichtlich der Vorbehaltsware schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
6.6 Die im Falle einer Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstehenden Forderungen, ebenso wie seinen Anspruch auf Herausgabe aufgrund vorbehaltenen Eigentums,
tritt der Käufer hiermit unwiderruflich schon jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
6.7 Unser Eigentumsvorbehalt erstrecktsich auch auf durch Be- oder Verarbeitung bzw. Verbindung entstandene neue Sachen, die alsfür uns hergestellt gelten und an denen wir mit der Be- und Verarbeitung
oder Verbindung Eigentum bzw. Miteigentum nach dem Wertanteil der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Bearbeitung erlangen, ohne daß es hierzu noch einer besonderen Rechtshandlung bedarf und
daß für uns daraus Verpflichtungen entstehen.
6.8 Der Käufer tritt im Voraus an unsseine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den neu entstehenden Sachen sowie die aus Anlaß der Bearbeitung der gelieferten Waren entstehenden Vergütungsansprüche
gegen seinen Auftraggeber entsprechend dem Wertanteil der verarbeiteten Waren ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
6.9 Der Käufer ist ermächtigt, die nach dieser Bestimmung für uns entstandenen bzw. entstehenden Forderungen so lange treuhänderisch für uns einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.
6.10 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 25% übersteigt;
jedoch mit der Maßgabe, daß – mit Ausnahme der Lieferungen im echten Kontokorrentverkehr – im Einzelfall eine Freigabe nur für solche Lieferungen zu erfolgen hat, die voll bezahlt sind.


7. KREDITPRÜFUNG UND WARENRÜCKNAHME

7.1 Wird nach Abschluss eines Vertrages oder nach Lieferung der Ware uns bekannt, dass der Käufer nicht kreditwürdig ist, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Verlangen sofortiger Zahlung
gelieferter und von Vorauszahlung für noch zu liefernde Ware einschließlich Barabdeckung etwaiger gezogener Wechsel mit sofortiger Fälligkeit berechtigt.
7.2 Bei Warenrücknahme durch uns wird die Ware entsprechend ihrem Zustand gutgeschrieben, dessen Feststellung auf Verlangen des Käufers durch einen durch uns zu bestimmenden Sachverständigen zu
erfolgen hat. Die Kosten für den Sachverständigen werden bei der Gutschrift in Abzug gebracht.


8. URHEBERSCHUTZ UND WARENMUSTER

8.1 Entwürfe, Muster, Modelle u. ä. gelten als unser geistiges Eigentum und dürfen vom Käufer, auch wenn hierfür keine besonderen Schutzrechte bestehen, ohne unsere Erlaubnis nicht nachgeahmt oder in
irgendeiner Weise zur Nachbildung verwendet werden.


9. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, RECHT, WIRKSAMKEIT

9.1 Durch die widerspruchslose Entgegennahme dieses Formulars mit unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bestätigt der Käufer, dass er Vollkaufmann im Sinne von § 1 HGB ist und sein unwiderrufliches Einverständnis mit den nachstehenden Bestimmungen über Erfüllungsort und Gerichtsstand.
9.1.1 Erfüllungsort ist für beide Teile ausschließlich Idar-Oberstein.
9.1.2 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis, sowie über sein Entstehen und über eine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist für beide
Teile ausschließlich Idar-Oberstein.
9.2 Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich dem deutschen Recht.


10. DATENVERARBEITUNG
10.1 Wir sind berechtigt, alle die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffenden Daten im Sinne des BDSG zu verarbeiten bzw. verarbeiten zu lassen.